Lexikon
GESCHMACKSMUSTERRECHT / DESIGNSCHUTZ
Bei der Entwicklung Ihrer Produkte steht nicht oder nicht allein die Technik im Vordergrund, sondern auch deren Erscheinungsbild (Design). Geschmacksmuster dienen dem Schutz der äußeren Gestaltung von zwei oder dreidimensionalen Gegenständen. Das gilt ebenfalls für typografische Schriftzeichen. Mit Musterregistrierungen erlangt der Urheber den Schutz gegen Nachbildung des Musters. Vorraussetzung für die Entstehung eines solchen Schutzrechtes ist, dass das Muster neu und eigentümlich ist. Die Eintragung in das Register erfolgt ohne inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Eigentümlichkeit. Dem Antrag auf Eintragung in das Musterregister muss eine Darstellung des Musters beigefügt sein.
Der Geschmacksmusterschutz beträgt zunächst 5 Jahre und kann gegen Gebühr maximal auf 20 Jahre verlängert werden. Für Typografische Schriftzeichen gilt zunächst eine Schutzdauer von 10 Jahren, die dann auf maximal 25 Jahre erweitert werden kann.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung und Einreichung von Deutschen und Internationalen Geschmacksmusteranmeldungen
- Löschungsverfahren
LIZENZVERTRAGSRECHT
Mit einem Lizenzvertrag überträgt der Lizenzgeber seine Rechte an einem Schutzrecht (z.B. an einer Marke oder einem Patent) ganz oder teilweise an Lizenznehmer. Der Lizenzgeber kann dabei eine ausschließliche Lizenz erteilen, bei der nur einem Lizenznehmer das Recht auf Nutzung eingeräumt wird oder eine nichtausschließliche Lizenz, die an mehrere Lizenznehmer vergeben werden kann. Grundsätzlich besteht Form- und Vertragsfreiheit.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeiten von Lizenzverträgen und Vorrechtsvereinbarungen, Know-How-Verträgen und außergerichtlichen Vergleichen
MARKENRECHT
Um Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes zu schützen, kann eine Marke z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante oder beim internationalen Büro in Genf in das Markenregister eingetragen werden. Die Warenmarke oder die Dienstleistungsmarke kann ein Wort, ein Bild oder Hörzeichen sein. Die Schutzdauer einer eingetragenen deutschen Marke beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag, und sie kann beliebig oft durch Einzahlen einer Gebühr um diesen Zeitraum verlängert werden.
Unsere Leistungen:
- Beurteilung der Schutzfähigkeit von Marken
- Beratung bei der Entwicklung von Markenstrategien
- Markenrecherchen
- Ausarbeitung und Einreichung von Deutschen, Europäischen und Internationalen Markenanmeldungen
- Anmelde-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren
- Beratung und Vertretung bei Kennzeichenkollisionen
PATENT- UND GEBRAUCHSMUSTERRECHT
Durch ein Patent wird eine technische Erfindung gegen unbefugte Benutzung geschützt. Die maximale Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Um eine Erfindung durch ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen zu lassen, muss die Erfindung neu sein, d.h. sie darf nicht aus dem Stand der Technik bekannt sein, die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Sie darf sich nicht in nahe liegender Weise für den Fachmann aus dem Stand der Technik ergeben. Ferner muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein.
Das Gebrauchsmuster ist ein dem Patent verwandtes technisches Schutzrecht, welches jedoch nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wird. Die maximale Laufzeit ist mit 10 Jahren kürzer als beim Patent. Der Anmelder erlangt daher schneller ein Schutzrecht als beim Patent, allerdings kann es sich bei einer Nachprüfung im Streitfall als "Scheinrecht" erweisen. Dieser Nachteil kann durch gute Kenntnis des Standes der Technik gemindert werden.
Unsere Leistungen:
- Recherchen zum Stand der Technik
- Ausarbeitung und Einreichung von Deutschen, Europäischen und Internationalen Patentanmeldungen
- Ausarbeitung und Einreichung von Deutschen Gebrauchsmusteranmeldungen
- Anmelde-, Löschungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren
- Patentportfolioanalyse
- Patentbewertungen
- Freedom-to-Operate-Analysen