LEISTUNGEN
Sie haben eine technische Erfindung gemacht? Oder Sie haben ein besonderes Design entworfen? Oder Sie möchten ein Zeichen zur Kennzeichnung Ihrer Waren verwenden? Dabei haben Sie viel Mühe und viel Geld investiert und anschließend erfahren, dass in Deutschland das Nachahmen grundsätzlich erlaubt ist, solange Sie Ihre Rechte nicht schützen lassen?
Wir unterstützen Sie:
- bei der Entstehung von Schutzrechten
- bei der Durchsetzung eigener Schutzrechte gegen Drittebei
- bei der Umgehung oder der Vernichtung von Schutzrechten Dritter
- bei der Verteidigung gegen Angriffe aus Schutzrechten von Dritten
- bei der Beantragung von Fördermitteln
Wir beraten Sie individuell und bei Bedarf auch bei Ihnen vor Ort.